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BRANDSCHUTZ

Beurteilung der vorhandenen Brandschutzsituation auf Grundlage der zurzeit gültigen Vorschriftenlage mit Beratung zu Maßnahmen, wie mögliche Brandschutzmängel beseitigt werden können.
Ausarbeitung von Brandschutznachweisen für Gebäudeklassen 1-5 zur Vorlage im bauaufsichtlichen Antragsverfahren bei den Genehmigungsbehörden (Bestandteil des Bauantrages). Mitwirkung bei der Umsetzung der geforderten Brandschutzmaßnahmen bei Neubauten.

Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten zur Verbesserung der Brandschutzgegebenheiten auf  Grundlage der gültigen Vorschriften.
Mitwirkung bei der Beseitigung von Brandschutzmängeln im Bestand und bei Neubauten.



 

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